Aktuelle Termine

    17 Mai 2025
    16:00 - 18:00 Uhr
    Fliegenfischen Wurfdemonstration
    Wiese Nibelungenbrücke DEZ-Seite
    27 Mai 2025
    19:30 - 21:00 Uhr
    Monatsversammlung mit Neuaufnahmen
    Vereinsheim, Belgrader Str. 6, Regensburg
    27 Juli 2025
    05:00 - 13:00 Uhr
    Hegefischen
    Fischerhütte, Linzer Str. 15, Regensburg

    Aktuelle Termine Jugend

    Keine Termine

    Allgemeine Bestimmungen


    - Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen und die aktuelle Gewässerordnung.
    - Der Erlaubnisschein ist bei der Fischereiausübung mitzuführen und den Kontrolleuren zur Prüfung auszuhändigen. Kontrollberechtigt ist jedes Anglerbund-Mitglied.
    - Das Angeln von Booten aus ist verboten.
    - Während der Zeit der Monatsversammlungen, am Tag des Hegefischens und des
      Fischerfestes darf nicht geangelt werden.
    - Das Zurücksetzen von gehälterten Fischen ist verboten. Der Abtransport von lebenden Fischen ist verboten.
    - Beobachtungen, die darauf schließen lassen, dass der Fischbestand Schaden leidet, sind sofort dem Vorstand des Anglerbunde Regensburg zu melden.
    - Bei Verlust des Erlaubnisscheines besteht kein Anspruch auf Ersatz.
    - Alle gefangenen Fische aus dem jeweiligen aktuellem Artenschutzhilfsprogramm (AHP) dürfen zurückgesetzt werden.
    - Flurschaden ist zu vermeiden – für Schäden haftet der Verursacher.
    - Jede entnommene Salmonide ist sofort mit Datum in das beigefügte Fangbuch einzutragen
    -
    Anzahl der Handangeln – Köderbeschränkungen


    - Das Fischen darf nur mit einer Handangel ausgeübt werden. Eine Köderfischangel gilt als vollwertige Handangel.
    - Eine Hechtangel darf zusätzlich zur erlaubten Handangel verwendet werden - Ködergröße
      mindestens 15 cm. Das Fischen mit Drilling ist verboten. Spinnköder mit Einfachhaken sind erlaubt. Es dürfen nur Schonhaken ohne Widerhaken bzw. Haken mit    angedrücktem Widerhaken verwendet werden. Ausnahme: Hechtfang (Ködergröße mindestens 15 cm
    - nach Sonnenuntergang bis Sonnenaufgang darf mit der Handangel auf Aal und sonstige Weißfische ohne Schonhaken geangelt werden
    - Das Fischen mit toten oder lebenden Naturködern ist nur eine Stunde nach Sonnenuntergang bis eine Stunde vor Sonnenaufgang erlaubt
    -
    Fangbestimmungen


    - Das Angeln ist nur in der Zeit vom 01.05. mit 30.09. erlaubt.
    - Pro Angeltag dürfen neben anderen Fischarten nur 2 Salmoniden (Äsche, Forelle)- höchstens 20 Stück pro Jahr- entnommen werden.
    - Während des ganzen Jahres darf der Fang von Hechten mit toten Köderfischen von mindestens 15 cm Größe ausgeübt werden
    - Vom 01.10. mit 30.04. sind alle gefangenen Fische mit Ausnahme von Hecht und Aal unverzüglich zurückzusetzen, Hechte und Aale müssen ohne Rücksicht auf  Schonzeit und Schonmaß entnommen werden
    - Es darf nur an 4 Tagen im Monat geangelt werden. Das Datum ist vor Beginn des Fischens in die auf dem Erlaubnisschein aufgedruckte Tabelle mit Tinte oder Kugel-schreiber anzukreuzen (X)
    -
    Fischwassergrenzen (Grenzmarkierungen beachten)


    - Obere Grenze: ab Autobahn Nordseite
    - Untere Grenze: Etwa 100 m nach Ortsende Oberachdorf

    Wiesent Obergrenze

    Wiesent Untergrenze

    Wiesent Übersicht

    Hinweis


    - In Naturschutz-/Landschaftsschutzgebieten und an Bundeswasserstraßen sind offene Feuer, Zelten und das Abstellen von Gegenständen aller Art verboten

    Allgemeine Bestimmungen

    - Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen und die aktuelle Gewässerordnung des Anglerbundes Regensburg.
    - Der Erlaubnisschein ist bei der Fischereiausübung mitzuführen und den Kontrolleuren auszuhändigen.
      Kontrollberechtigt ist jedes Anglerbundmitglied.
    - Das Angeln von Booten aus ist verboten.
    - Während der Zeit der Monatsversammlungen, am Tag des Hegefischens und des Fischerfestes darf nicht geangelt werden.
    - In der Zeit vom 15.02. mit 31.05. ist jegliches Raubfischangeln verboten.
    - Das Zurücksetzen von gehälterten Fischen ist verboten.
    - Der Abtransport von lebenden Fischen ist verboten.
    - Beobachtungen, die darauf schließen lassen, dass der Fischbestand Schaden leidet, sind sofort dem Vorstand des Anglerbundes zu melden.
    - Flurschaden ist zu vermeiden. Für Schäden haftet der Verursacher.
    - Alle gefangenen Fische aus dem gültigen Artenhilfsprogramm (AHP) dürfen zurückgesetzt werden.
    - Bei Verlust des Erlaubnisscheins besteht kein Anspruch auf Ersatz.
    Hinweis: In Natur- und Landschaftsschutzgebieten und an Bundeswasserstraßen sind offene Feuer, Zelten und das Abstellen von Gegenständen aller Art verboten

    Fischwassergrenzen (Grenzmarkierungen beachten)

    Obere Grenze re. Ufer:   in der Schleuse, etwa bei Fluss-km 6,250
    Obere Grenze li. Ufer:   von Insel zu Insel in die Flussmitte, Halbinsel in Ebenwies und ca. 10 m unterhalb des ehemaligen Turbinenauslaufs im Altwasser 
    Untere Grenze:   beidseitig auf Höhe des Granitwerkes in Fluss-km 3,50
    örtliche Einschränkung:   ab der Mitte der Brücke B8 bis ca. 160 m aufwärts (Ende Schlossmauer) linkes und rechtes Ufer ist Angelverbot am öffentl. Badeplatz in Etterzhausen ist das Angeln bei Badebetrieb untersagt

     

    Naab Etterzhausen Obergrenze

    Naab Etterzhausen Sperrzone

    Naab Etterzhausen Untergrenze

    Naab Etterzhausen Übersicht

    Anzahl der Handangeln - Köderbeschränkungen

    - Das Fischen darf mit höchstens zwei Handangeln ausgeübt werden. Dabei ist nur eine Raubfischangel erlaubt.
    - Eine Köderfischangel gilt als vollwertige Handangel.
    - Die zweite Gerte muß in greifbarer Nähe sein; andere Angler dürfen dadurch nicht belästigt werden.
    --Eineinhalb Stunden nach Sonnenuntergang bis eine Stunde vor Sonnenaufgang darf mit zwei Gerten (Fetzen oder toter Köderfisch) auf Raubfische gefischt werden

    Fangbestimmungen

    - Pro Angeltag dürfen neben anderen Fischarten nur 3 Karpfen ODER 3 Schleien entnommen werden.
    - Nach der Entnahme eines Raubfisches (Hecht, Zander) -ausgenommen Waller- darf nur noch auf Friedfische geangelt werden.
    - Schonmaß für Zander: 60 cm.
    - Schonmaß für Aal: 50 cm.

    Allgemeine Bestimmungen

    - Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen und die aktuelle Gewässerordnung des Anglerbundes Regensburg.
    - Der Erlaubnisschein ist bei der Fischereiausübung mitzuführen und den Kontrolleuren auszuhändigen.
      Kontrollberechtigt ist jedes Anglerbundmitglied.
    - Das Angeln von Booten aus ist verboten.
    - Während der Zeit der Monatsversammlungen, am Tag des Hegefischens und des Fischerfestes darf nicht geangelt werden.
    - In der Zeit vom 15.02. mit 31.05. ist jegliches Raubfischangeln verboten.
    - Das Zurücksetzen von gehälterten Fischen ist verboten.
    - Der Abtransport von lebenden Fischen ist verboten.
    - Beobachtungen, die darauf schließen lassen, dass der Fischbestand Schaden leidet, sind sofort dem Vorstand des Anglerbundes zu melden.
    - Flurschaden ist zu vermeiden. Für Schäden haftet der Verursacher.
    - Alle gefangenen Fische aus dem Artenhilfsprogramm (AHP) dürfen zurückgesetzt werden.
    - Bei Verlust des Erlaubnisscheins besteht kein Anspruch auf Ersatz.
    Hinweis: In Natur- und Landschaftsschutzgebieten und an Bundeswasserstraßen sind offene Feuer, Zelten und das Abstellen von Gegenständen aller Art verboten.

    Fischwassergrenzen (Grenzmarkierungen beachten)

    Obere Grenze:   Kurz nach der Insel (Flussabwärts)

    Untere Grenze:  Ca. 150 m unterhalb der Brücke

    Geobasisdaten©Bayerische Vermessungsverwaltung 598/15

     

    Anzahl der Handangeln - Köderbeschränkungen

    - Das Fischen darf mit höchstens zwei Handangeln ausgeübt werden. Dabei ist nur eine Raubfischangel erlaubt.
    - Eine Köderfischangel gilt als vollwertige Handangel.
    - Die zweite Gerte muß in greifbarer Nähe sein; andere Angler dürfen dadurch nicht belästigt werden.
    --Eineinhalb Stunden nach Sonnenuntergang bis eine Stunde vor Sonnenaufgang darf mit zwei Gerten (Fetzen oder toter Köderfisch) auf Raubfische gefischt werden.

    Fangbestimmungen

    Pro Angeltag dürfen neben anderen Fischarten nur 3 Karpfen ODER 3 Schleien entnommen werden.
    - Nach der Entnahme eines Raubfisches (Hecht, Zander) -ausgenommen Waller- darf nur noch auf Friedfische geangelt werden.
    - Schonmaß für Zander: 60 cm.
    - Schonmaß für Aal: 50 cm.

    Allgemeine Bestimmungen

    - Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen und die aktuelle Gewässerordnung des Anglerbundes Regensburg.
    - Der Erlaubnisschein ist bei der Fischereiausübung mitzuführen und den Kontrolleuren auszuhändigen.
      Kontrollberechtigt ist jedes Anglerbundmitglied.
    - Das Angeln von Booten aus ist verboten.
    - Das Ausbringen von Markierungsbojen ist verboten.
    - Während der Zeit der Monatsversammlungen, am Tag des Hegefischens und des Fischerfestes darf nicht geangelt werden.
    - In der Zeit vom 01.02. mit 31.05. ist jegliches Raubfischangeln verboten.
    - Das Zurücksetzen von gehälterten Fischen ist verboten.
    - Alle gefangenen Fische aus dem Artenhilfsprogramm (AHP) dürfen zurückgesetzt werden.
    - Der Abtransport von lebenden Fischen ist verboten.
    - Beobachtungen, die darauf schließen lassen, dass der Fischbestand Schaden leidet, sind sofort dem Vorstand des Anglerbundes zu melden.
    - Flurschaden ist zu vermeiden. Für Schäden haftet der Verursacher.
    - Bei Verlust des Erlaubnisscheins besteht kein Anspruch auf Ersatz.
      Hinweis: In Natur- und Landschaftsschutzgebieten und an Bundeswasserstraßen sind offene Feuer, Zelten und das Abstellen von Gegenständen aller Art verboten.
    - Alle gefangenen Fische sind sofort mit Angabe von Größe und Gewicht in das beigefügte Fangbuch einzutragen.

    Fischwasserlage

    Mintrachinger Holz:
    An der Verbindungsstraße Mintraching - Geisling rechter Hand.

    Anzahl der Handangeln - Köderbeschränkungen

    - Es darf nur an 15 Tagen im Monat geangelt werden. Tageseintrag erforderlich!
    - Das Fischen darf höchstens mit zwei Handangeln ausgeübt werden. Dabei ist nur eine Raubfischangel erlaubt.
    - Eine Köderfischangel gilt als vollwertige Handangel.
    - Die zweite Gerte muss in greifbarer Nähe sein; andere Angler dürfen dadurch nicht belästigt werden.
    - Eineinhalb Stunden nach Sonnenuntergang bis eine Stunde vor Sonnenaufgang darf mit zwei Gerten (Fetzen oder toter Köderfisch) auf Raubfische gefischt werden.

    Fangbestimmungen

    - Pro Angeltag dürfen neben anderen Fischarten nur 3 Karpfen ODER 3 Schleien entnommen werden.
    - Nach der Entnahme eines Raubfisches (Hecht, Zander) -ausgenommen Waller- darf nur noch auf Friedfische geangelt werden.
    - Alle gefangenen Waller müssen entnommen werden.
    - Schonmaß für Zander: 60 cm.
    - Schonmaß für Aal: 50 cm.

    Parkplatz

    - Die Schranke zum Parkplatz ist sowohl bei der Ein- als auch bei der Ausfahrt zu schließen.
    - Bitte hinterlegen Sie im Fahrzeug gut sichtbar Ihre Ausnahmegenehmigung. (Fahrzeuge ohne sichtbaren Ausweis werden zur Anzeige gebracht!)

    Allgemeine Bestimmungen


    - Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen und die aktuelle Gewässerordnung.
    - Der Erlaubnisschein ist bei der Fischereiausübung mitzuführen und den Kontrolleuren zur Prüfung auszuhändigen. Kontrollberechtigt ist jedes Anglerbund-Mitglied.
    - Das Angeln vom Boot aus ist verboten.
    - Das Ausbringen von Markierungsbojen ist verboten.
    - Während der Zeit der Monatsversammlungen, am Tag des Hegefischens und des
      Fischerfestes darf nicht geangelt werden.
    - In der Zeit vom 15.02. mit dem 31.05. ist jegliches Raubfischangeln verboten.
    - Das Zurücksetzen von gehälterten Fischen und der Abtransport von lebenden Fischen sind verboten.
    - Beobachtungen, die darauf schließen lassen, dass der Fischbestand Schaden leidet, sind sofort dem Vorstand des Anglerbunde Regensburg zu melden.
    - Bei Verlust des Erlaubnisscheines besteht kein Anspruch auf Ersatz.
    - Alle gefangenen Fische aus dem jeweiligen aktuellem Artenschutzhilfsprogramm (AHP) dürfen zurückgesetzt werden.
    - Flurschaden ist zu vermeiden – für Schäden haftet der Verursacher

    Anzahl der Handangeln – Köderbeschränkungen


    - Das Fischen darf höchstens mit zwei Handangeln ausgeübt werden. Dabei ist
      nur eine Raubfischangel erlaubt. Eine Köderfischangel gilt als vollwertige Handangel.
    - Die zweite Gerte muß in greifbarer Nähe sein, andere Angler dürfen dadurch nicht
      belästigt bzw. behindert werden.
    - Eineinhalb Stunden nach Sonnenuntergang bis eine Stunde vor Sonnenaufgang darf mit zwei Gerten (Fetzen oder toter Köderfisch) auf Raubfische geangelt werden

    Fangbestimmungen


    - Pro Angeltag dürfen neben anderen Fischarten nur 3 Karpfen oder Schleien entnommen werden. Alle gefangenen Waller müssen entnommen werden.
    - Nach der Entnahme eines Raubfisches (Hecht, Zander, Huchen), ausgenommen Waller, darf nur noch auf Friedfische geangelt werden
    - Alle gefangenen Waller müssen entnommen werden
    - Schonmaße: Zander – 60 cm, Aal – 50 cm
    - Alle gefangenen Fische sind sofort mit Angabe von Größe und Gewicht in das Fangbuch einzutragen
    - Es darf nur an 15 Tagen im Monat geangelt werden. Das Datum ist vor Beginn des Fischens in die auf dem Erlaubnisschein aufgedruckte Tabelle mit Tinte oder Kugel-schreiber anzukreuzen (X)

    Fischwasserlage


    - bei Wiesent, südl. der Autobahn, westl. von Oberachdorf
    - Achtung: nur der östlich gelegene Weiher ist Anglerbund-Gewässer!


    Hinweis


    - In Naturschutz-/Landschaftsschutzgebieten und an Bundeswasserstraßen sind offene Feuer, Zelten und das Abstellen von Gegenständen aller Art verboten

     

    Allgemeine Bestimmungen

    - Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen und die aktuelle Gewässerordnung des Anglerbundes Regensburg.
    - Der Erlaubnisschein ist bei der Fischereiausübung mitzuführen und den Kontrolleuren auszuhändigen.
      Kontrollberechtigt ist jedes Anglerbundmitglied.
    - Das Angeln vom Boot aus (ohne Motor) ist gestattet. Das Boot muss mit der Mitglieds-Nr. des Anglers deutlich sichtbar gekennzeichnet sein (Schriftgröße mindestens 10    cm!). Auf Zuruf ist den Kontrollorganen Folge zu leisten! Ein Echolot darf im Boot nicht mitgeführt werden.
    - Das Ausbringen von Markierungsbojen ist verboten.
    - Während der Zeit der Monatsversammlungen, am Tag des Hegefischens und des Fischerfestes darf nicht geangelt werden.
    - In der Zeit vom 15.02. mit 31.05. ist jegliches Raubfischangeln verboten.
    - Das Zurücksetzen von gehälterten Fischen ist verboten.
    - Alle gefangenen Fische aus dem Artenhilfsprogramm (AHP) dürfen zurückgesetzt werden.
    - Der Abtransport von lebenden Fischen ist verboten.
    - Beobachtungen, die darauf schließen lassen, dass der Fischbestand Schaden leidet, sind sofort dem Vorstand des Anglerbundes zu melden.
    - Flurschaden ist zu vermeiden. Für Schäden haftet der Verursacher.
    - Bei Verlust des Erlaubnisscheins besteht kein Anspruch auf Ersatz.
    Hinweis: In Natur- und Landschaftsschutzgebieten und an Bundeswasserstraßen sind offene Feuer, Zelten und das Abstellen von Gegenständen aller Art verboten

    Fischwasserlage

    Mintrachinger Holz (Schild Anglerbundsee):
    An der Verbindungsstraße Mintraching - Geisling linker Hand.

    Geobasisdaten©Bayerische Vermessungsverwaltung 598/15

    Anzahl der Handangeln - Köderbeschränkungen

    - Das Fischen darf höchstens mit zwei Handangeln ausgeübt werden. Dabei ist nur eine Raubfischangel erlaubt.
    - Eine Köderfischangel gilt als vollwertige Handangel.
    - Die zweite Gerte muss in greifbarer Nähe sein; andere Angler dürfen dadurch nicht belästigt werden.
    - Eineinhalb Stunden nach Sonnenuntergang bis eine Stunde vor Sonnenaufgang darf mit zwei Gerten (Fetzen oder toter Köderfisch) auf Raubfische gefischt werden.

    Fangbestimmungen

    - Pro Angeltag dürfen neben anderen Fischarten nur 3 Karpfen ODER 3 Schleien entnommen werden.
    - Nach der Entnahme eines Raubfisches (Hecht, Zander) -ausgenommen Waller - darf nur noch auf Friedfische geangelt werden.
    - Alle gefangenen Waller müssen entnommen werden.
    - Schonmaß für Zander: 60 cm.
    - Schonmaß für Aal: 50 cm.

    Parkplatz

    - Die Schranke zum Parkplatz ist sowohl bei der Ein- als auch bei der Ausfahrt zu schließen.
    - Unberechtigtes Befahren und Parken führt zum Verlust des Erlaubnisscheines und wird als Ordnungswidrigkeit angezeigt.
    - Bitte hinterlegen Sie im Fahrzeug gut sichtbar Ihre Ausnahmegenehmigung. (Fahrzeuge ohne sichtbaren Ausweis werden zur Anzeige gebracht!)

     

     

    Kalender

    Mai 2025
    Mo Di Mi Do Fr Sa So
    1 2 3 4
    5 6 7 8 9 10 11
    12 13 14 15 16 17 18
    19 20 21 22 23 24 25
    26 27 28 29 30 31

    Termine

    17 Mai 2025
    16:00 - 18:00 Uhr
    Fliegenfischen Wurfdemonstration
    Wiese Nibelungenbrücke DEZ-Seite
    27 Mai 2025
    19:30 - 21:00 Uhr
    Monatsversammlung mit Neuaufnahmen
    Vereinsheim, Belgrader Str. 6, Regensburg
    27 Juli 2025
    05:00 - 13:00 Uhr
    Hegefischen
    Fischerhütte, Linzer Str. 15, Regensburg
    02 Aug. 2025
    11:00 - 22:00 Uhr
    Fischerfest 2025
    Fischerhütte, Linzer Str. 15, Regensburg

    Hejfisch

    Tageskarten bei den Ausgabestellen oder online bei hejfish:

    Tageskarten kaufen

    hejfish

    facebook

    Besuchen Sie uns auch auf facebook.

    Datenschutzerklärung Facebook

    Adresse

    Anglerbund Regensburg

    Öffentliche Fischereigenossenschaft 

    Postfach 12 04 47
    93026 Regensburg

    Kontakt

    1. Vorsitzender: Michael Gangl jun.

    2. Vorsitzender: Hans Reitenspies

     
    E-Mail: angler@angler-regensburg.de

    Internet: www.angler-regensburg.de

     

    Geschäftsstelle

    Unsere Geschäftsstelle ist jeden Freitag von 14:00 bis 18:00 geöffnet.

    Michael Gangl sen.
    Anglerbund Regensburg

    Tel: 0160 90590430