Donau

    Allgemeine Bestimmungen

    • Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen und die aktuelle Gewässerordnung.
    • Der Erlaubnisschein ist bei der Fischereiausübung mitzuführen und den Kontrolleuren auszuhändigen. Kontrollberechtigt ist jedes Anglerbundmitglied.
    • Das Angeln von Booten aus ist verboten, ausgenommen mit gesonderter Erlaubnis.
    • Das Ausbringen von Markierungsbojen ist verboten.
    • Während der Zeit der Monatsversammlungen und am Tag des Hegefischens darf nicht geangelt werden.
    • In der Zeit vom 15.02. mit 31.05. ist jegliches Raubfischangeln verboten.
    • Das Zurücksetzen von gehälterten Fischen ist verboten.
    • Beobachtungen, die darauf schließen lassen, dass der Fischbestand Schaden leidet, sind sofort dem Vorstand des Anglerbundes zu melden.
    • Flurschaden ist zu vermeiden. Für Schäden haftet der Verursacher.
    • Bei Verlust des Erlaubnisscheins besteht kein Anspruch auf Ersatz.
    • Der Abtransport von lebenden Fischen ist verboten.

    Fischwassergrenzen (Grenzmarkierungen beachten)

    Obere Grenze:  Nordarm = Mündung des Regens in die Donau bei Fluss-km 2378,73.
    Südarm = Östliches Ende der Herzogsmauer bei Fluss-km 2380,70.
    Untere Grenze: Donaustaufer Seite = bei Fluss-km 2370,20 und Barbinger Seite etwa bei Fluss-km 2370,20.

     

    Donau Fischwassergrenze oben Donau Stadtbereich Südarm
       
    Fischwasserobergrenze Nordarm untere Fischwassergrenze

    Alle Bilder: Geobasisdaten©Bayerische Vermessungsverwaltung 598/15

    Örtliche Einschränkungen:

    • Angelverbot im Altwasser rechte Flussseite, Bereich Barbing/Donaustauf (untere Grenze: Barbinger Seite bei km 2370,40)
    • Im Ölhafen ist das Angeln verboten.
    • Während des Hafenbetriebs darf im Gefahrenbereich der Kräne nicht geangelt werden. Dies gilt auch in den Bereichen der Eisenbahn- und Umschlaganlagen, an den Kais der Donaulände sowie im West- und Osthafen.

    Dagegen darf an den Einfahrten zum West- und Osthafen jederzeit geangelt werden.

    • In der Almergrube dürfen die drei kleinen Inseln nicht betreten werden

    Anzahl der Handangeln - Köderbeschränkungen

    • Das Fischen darf mit höchstens zwei Handangeln ausgeübt werden. Dabei ist nur eine Raubfischangel erlaubt.
    • Eine Köderfischangel gilt als vollwertige Handangel.
    • Die zweite Gerte muss in greifbarer Nähe sein; andere Angler dürfen dadurch nicht belästigt werden.
    • Eineinhalb Stunden nach Sonnenuntergang bis eine Stunde vor Sonnenaufgang darf mit zwei Gerten (Fetzen oder toter Köderfisch) auf Aal, Rutte und Waller gefischt werden.

    Fangbestimmungen

    • Pro Angeltag dürfen neben anderen Fischarten nur 3 Karpfen oder Schleien und 5 Flussbarsche entnommen werden.
    • Nach der Entnahme eines Raubfisches (Hecht, Zander, Waller, Huchen) darf nur noch auf Friedfische geangelt werden.
    • Schonmaß für Zander: 60 cm. für Aal: 50 cm

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    Adresse

    Anglerbund Regensburg

    Öffentliche Fischereigenossenschaft gemäß BayFiGArt 37.

    Postfach 12 04 47
    93026 Regensburg

    Kontakt

    1. Vorsitzender: Hans Holler

     
    E-Mail: angler@angler-regensburg.de

    Internet: www.angler-regensburg.de

     

    Geschäftsstelle

    Unsere Geschäftsstelle ist jeden Freitag von 14:00 bis 18:00 geöffnet.

    Michael Gangl sen.
    Anglerbund Regensburg

    Tel: 0160 90590430

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