Anglerbundsee

    Allgemeine Bestimmungen

    • Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen und die aktuelle Gewässerordnung des Anglerbundes Regensburg.
    • Der Erlaubnisschein ist bei der Fischereiausübung mitzuführen und den Kontrolleuren auszuhändigen. Kontrollberechtigt ist jedes Anglerbundmitglied.
    • Das Angeln vom Boot aus (ohne Motor) ist gestattet. Das Boot muss mit der Mitglieds-Nr. des Anglers deutlich sichtbar gekennzeichnet sein (Schriftgröße mindestens 10 cm!). Auf Zuruf ist den Kontrollorganen Folge zu leisten! Ein Echolot darf im Boot nicht mitgeführt werden.
    • Das Ausbringen von Markierungsbojen ist verboten.
    • Während der Zeit der Monatsversammlungen und am Tag des Hegefischens darf nicht geangelt werden.
    • In der Zeit vom 15.02. mit 31.05. ist jegliches Raubfischangeln verboten.
    • Das Zurücksetzen von gehälterten Fischen ist verboten.
    • Beobachtungen, die darauf schließen lassen, dass der Fischbestand Schaden leidet, sind sofort dem Vorstand des Anglerbundes zu melden.
    • Flurschaden ist zu vermeiden. Für Schäden haftet der Verursacher.
    • Bei Verlust des Erlaubnisscheins besteht kein Anspruch auf Ersatz.
    • Der Abtransport von lebenden Fischen ist verboten.

    Fischwasserlage

    Mintrachinger Holz (Schild Anglerbundsee):
    An der Verbindungsstraße Mintraching - Geisling linker Hand.

    Geobasisdaten©Bayerische Vermessungsverwaltung 598/15

    Anzahl der Handangeln - Köderbeschränkungen

    • Das Fischen darf höchstens mit zwei Handangeln ausgeübt werden. Dabei ist nur eine Raubfischangel erlaubt.
    • Eine Köderfischangel gilt als vollwertige Handangel.
    • Die zweite Gerte muss in greifbarer Nähe sein; andere Angler dürfen dadurch nicht belästigt werden.
    • Eineinhalb Stunden nach Sonnenuntergang bis eine Stunde vor Sonnenaufgang darf mit zwei Gerten (Fetzen oder toter Köderfisch) auf Aal, Rutte und Waller gefischt werden.

    Fangbestimmungen

    • Pro Angeltag dürfen neben anderen Fischarten nur 3 Karpfen oder Schleien entnommen werden.
    • Nach der Entnahme eines Raubfisches (Hecht, Zander) darf nur noch auf Friedfische geangelt werden.
    • Alle gefangenen Waller müssen entnommen werden.
    • Schonmaß für Zander: 60 cm. für Aal: 50 cm

    Parkplatz

    • Die Schranke zum Parkplatz ist sowohl bei der Ein- als auch bei der Ausfahrt zu schließen.
    • Bitte hinterlegen Sie im Fahrzeug gut sichtbar Ihre Ausnahmegenehmigung!

     

     

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    Adresse

    Anglerbund Regensburg

    Öffentliche Fischereigenossenschaft gemäß BayFiGArt 37.

    Postfach 12 04 47
    93026 Regensburg

    Kontakt

    1. Vorsitzender: Hans Holler

     
    E-Mail: angler@angler-regensburg.de

    Internet: www.angler-regensburg.de

     

    Geschäftsstelle

    Unsere Geschäftsstelle ist jeden Freitag von 14:00 bis 18:00 geöffnet.

    Michael Gangl sen.
    Anglerbund Regensburg

    Tel: 0160 90590430

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