Höllbach

    Allgemeine Bestimmungen

    • Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen und die aktuelle Gewässerordnung des Anglerbundes Regensburg.
    • Der Erlaubnisschein ist bei der Fischereiausübung mitzuführen und den Kontrolleuren auszuhändigen. Kontrollberechtigt ist jedes Anglerbundmitglied.
    • Das Angeln von Booten aus ist verboten.
    • Während der Zeit der Monatsversammlungen und am Tag des Hegefischens darf nicht geangelt werden.
    • Das Zurücksetzen von gehälterten Fischen ist verboten.
    • Beobachtungen, die darauf schließen lassen, dass der Fischbestand Schaden leidet, sind sofort dem Vorstand des Anglerbundes zu melden.
    • Flurschaden ist zu vermeiden. Für Schäden haftet der Verursacher.
    • Bei Verlust des Erlaubnisscheins besteht kein Anspruch auf Ersatz.
    • Der Abtransport von lebenden Fischen ist verboten.
    • Jede entnommene Salmonide ist sofort mit Datum in das Fangbuch einzutragen.

     

    Fischwassergrenzen (Grenzmarkierungen beachten)

    Obere Grenze:    Auslauf des E-Werks 1

    Untere Grenze:   Etwa 100 m Fluss aufwärts von der Autobahnbrücke

    Alle Bilder:  Geobasisdaten©Bayerische Vermessungsverwaltung 598/15

    Zeitliche Einschränkung - Tageseintrag

    • Das Angeln ist nur in der Zeit vom 01.05. mit 30.09. erlaubt.

    Anzahl der Handangeln - Köderbeschränkungen

    • Das Fischen darf nur mit einer Handangel ausgeübt werden.
    • Eine Köderfischangel gilt als vollwertige Handangel.
    • Eine Hechtangel darf zusätzlich zur erlaubten Handangel verwendet werden - Ködergröße mindestens 15 cm.
    • Das Fischen mit Drilling ist verboten.
    • Spinnköder mit Einfachhaken sind erlaubt.
    • Es dürfen nur Schonhaken ohne Widerhaken bzw. Haken mit angedrücktem Widerhaken verwendet werden. Ausnahme: Hechtfang (Ködergröße mindestens 15 cm!)
    • Nach Sonnenuntergang bis Sonnenaufgang darf mit der Handangel auf Aal und sonstige Weißfische ohne Schonhaken geangelt werden.
    • Das Fischen mit Lebendködern (Maden, Würmer, etc.) ist nur eine Stunde nach Sonnenuntergang bis eine Stunde vor Sonnenaufgang erlaubt.

    Fangbestimmungen

    • Pro Angeltag dürfen neben anderen Fischarten nur 2 Forellen entnommen werden, höchstens 20 Stück pro Jahr.

    Besonderheiten

    • Während des ganzen Jahres darf der Fang von Hechten   mit toten Köderfischen von mindestens 15 cm ausgeübt werden.
    • Vom 01.10. mit 30.04. sind alle gefangenen Fische, mit Ausnahme von Hecht und Aal, unverzüglich zurückzusetzen.
    • Hecht und Aal müssen ohne Rücksicht auf Schonzeit und Schonmaß entnommen werden.

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    Adresse

    Anglerbund Regensburg

    Öffentliche Fischereigenossenschaft gemäß BayFiGArt 37.

    Postfach 12 04 47
    93026 Regensburg

    Kontakt

    1. Vorsitzender: Hans Holler

     
    E-Mail: angler@angler-regensburg.de

    Internet: www.angler-regensburg.de

     

    Geschäftsstelle

    Unsere Geschäftsstelle ist jeden Freitag von 14:00 bis 18:00 geöffnet.

    Michael Gangl sen.
    Anglerbund Regensburg

    Tel: 0160 90590430

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