Neuaufnahme zum Anglerbund Regensburg
Wer in die Genossenschaft aufgenommen werden will, muss einen schriftlichen Antrag stellen.
Die Aufnahmebedingungen erlässt der Vorstand.
Der Bewerber muss unbescholten sein und das 18. Lebensjahr vollendet haben.
Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand. Etwaige Ablehnungen brauchen nicht begründet zu werden.
Bitte den Aufnahmeantrag online ausfüllen unter:
www.combiss-projekte.de/anglerbund
Sie werden dann von uns über die Aufnahme benachrichtigt.
Weitere Informationen von unserer Geschäftsstelle unter Tel Nr. 0160 90590430 Michael Gangl sen.
oder unter Email
Die Aufnahmegebühr beträgt einmalig 500,00 €, der Mitgliedsbeitrag beträgt jährlich 80,00 €
nachfolgend die Preise für die Jahreskarten der Anglerbund-Gewässer:
Donau - 60 € Donau mit Boot - 300 €
Regen Heilinghausen - 90 € Regen Stadt - 70 € Regen Marienthal* - 90 €
Naab Pielenhofen - 70 € Naab Waltenhofen - 70 € Naab Mariaort* - 70 € Naab Etterzhausen* - 85 €
Laber Mausermühle - 90 € Laber Deuerling - 90 €
Höllbach - 90 € Wiesent - 70 €
Anglerbund-See* - 70 € Heiglweiher - 80 €
Fett- und kursiv Druck sind auswärtige Gewässer
1. Bestellpflicht
In den ersten vier Mitgliedsjahren haben Sie die Verpflichtung, jedes Jahr mindestens einen Jahreserlaubnisschein für ein auswärtiges Gewässer zu bestellen. Kommen Sie dieser Verpflichtung nicht nach, so wird Ihnen „Regen Marienthal” zugeteilt.
Je nach Angelkartensituation kommen folgende auswärtige Gewässer in Frage:
Regen Marienthal , Naab Mariaort, Naab Etterzhausen und Anglerbund-See (mit * gekennzeicnet)
Achtung: Donau, Regen Stadt, Regen Heilinghausen, Naab Pielenhofen, Naab Waltenhofen, Laber Mausermühle, Laber Deuerling, Höllbach, Heiglweiher und Wiesent sind keine auswärtigen Gewässer!
Bereits ab dem Eintrittsjahr können Sie aber zusätzlich zum auswärtigen Gewässer weitere Jahreserlaubnisscheine bestellen. Die Vergabe weiterer Jahreserlaubnisscheine ist in § 5 Abs. 1 der Satzung geregelt. Nach Ablauf der ersten vier Mitgliedsjahre besteht keine Bestellpflicht mehr!
2. Aktivitätskarte
Die ausgehändigte Aktivitätskarte dient zur Kontrolle, ob Sie innerhalb der ersten fünf Mitgliedsjahre die geforderten “Aktivitäten”, wie z. B. Teilnahme an Versammlungen, Arbeitseinsätzen oder Hegefischen, erfüllt haben. Jeweils am Ende einer Veranstaltung wird Ihre Teilnahme in dieser Aktivitätskarte durch eine Unterschrift bestätigt. Haben Sie die geforderten Bestätigungen erhalten, so bitten wir Sie, die „volle“ Aktivitätskarte unaufgefordert bei der Vorstandschaft abzugeben.
Es werden 15 Aktivitäten, darunter mindestens 6 Arbeitseinsätze vereinbart.
3. Maßnahmen innerhalb der Fünfjahresfrist
- Bestellen Sie Ihren Jahreserlaubnisschein nicht ordnungsgemäß, oder
- erfüllen Sie die geforderten Aktivitäten nicht, oder
- verstoßen Sie gegen die Gewässerordnung / Satzung, oder
- verstoßen Sie gegen die Bestimmungen der Jahreserlaubnisscheine,
so erklären Sie damit Ihren sofortigen Austritt!
